Beantragung von Jahresparkausweisen

 

Ab dem 01.07. wird das Parken in der Ortskernlage nur noch in den ausgewiesenen Parkflächen möglich sein. Verwaltung und Rat erhoffen sich mit dieser Maßnahme, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in diesem Bereich erheblich zu verbessern.
Zur Nutzung der öffentlichen Parkflächen ist es ab diesem Zeitpunkt erforderlich, die Parkberechtigung mittels Parkscheinen nachzuweisen. Für Anwohner, die über keine eigene Garage oder Stellplatz verfügen und ihren ersten Wohnsitz in Lieser haben, besteht die Möglichkeit, einen Jahresparkausweis zu beantragen. Hierin können die Kennzeichen von bis zu zwei Fahrzeugen eingetragen und damit zum Parken berechtigt werden.
Das erforderliche Antragsformular kann hier heruntergeladen oder im Gemeindebüro (Am Markt 38) abgeholt werden. Auf Wunsch kann es auch per Mail zugesandt werden. Der Antrag muss dann ausgefüllt, unterschrieben und wieder abgegeben werden. Nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung kann der Ausweis dann im Gemeindebüro abgeholt und die Parkgebühr entrichtet werden. Sie beträgt für ein volles Kalenderjahr 90,- €, für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres 45,- €.

Download Antragsformular Jahresausweis:

Antrag Jahresausweis