Geschwindigkeiten im Ortskern

 

Die Gemeindeverwaltung und die betroffenen Anlieger bitten darum, im Durchgangsverkehr der Ortsstraßen die vorgeschriebenene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuhalten.
Jeder Verkehrsteilnehmer sollte während der Fahrt noch einmal bewusst darauf achten, welchen Unterschied es macht, ob man die Örtlichkeit mit 30, 35 oder 40 km/h passiert. Der Unterschied ist enorm. Mit Rücksicht auf die Anwohner wird eindringlich darum gebeten, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten.
Desweiteren bitten wir darum, die Gehwege nicht zuzuparken, damit Fußgänger mit Kinderwagen oder einem Rollator diese ohne Behinderung nutzen können. Aufgrund der durch das Parkkonzept erhöhten Präsenz des Ordnungsamtes muss bei Verstößen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von € 55,00 gerechnet werden.