Wahl eines 1. Beigeordneten sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

 

Mit Schreiben vom 22.08.2022 hat der bisherige 1. Beigeordnete Markus Knop sein Amt niedergelegt und somit seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis beantrag. Dieser Antrag hat der Ortsbürgermeister Jochen Kiesgen entsprochen.

Aufgrund dessen ist gemäß § 53a Abs. 1 GemO eine Neuwahl des 1. Beigeordneten erforderlich.

Der Ortsbürgermeister führte hierzu aus, dass dieser Punkt bereits seit mehreren Sitzungen auf der Tagesordnung aufzufinden sei, aber mangels Wahlvorschläge nicht durchgeführt werden konnte.
Nun habe sich Herr Christian Büscher – Bürger der Ortsgemeinde Lieser – zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereiterklärt und sich zur Wahl aufstellen lassen.

Im Anschluss übergab Ortsbürgermeister Kiesgen Herrn Büscher das Wort, welcher sich kurz vorstellte. Nach Stellungsnahme der Fraktionsvorsitzenden wurde die Wahl durchgeführt.

Die Beigeordneten werden vom Gemeinderat nach  den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt.

Auf Vorschlag des Rates wurden die Ratsmitglieder Silvia Becker und Klaus Loch vom Vorsitzenden mit der Auszählung der Stimmen beauftragt. Den Vorsitz des Wahlvorstandes übernahm Ortsbürgermeister Jochen Kiesgen.
Für die Wahl zum 1. Beigeordneten wurden nach Aufruf des  Vorsitzenden Christian Büscher vorgeschlagen.
Der Vorsitzende gab bekannt, dass gemäß § 40 Abs. 3 S.1 GemO zum Beigeordneten gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen 11 Stimmen auf Christian Büscher.

Der Vorsitzende stellte sodann unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Christian Büscher zum
1. Beigeordneten gewählt sei.
Dieses Wahlergebnis wurde vom Vorsitzenden dem Rat verkündet.
Der Ortsbürgermeister ernannte anschließend Herrn Christian Büscher zum 1. Beigeordneten, überreichte die
Ernennungsurkunde, vereidigte und führte ihn in sein Amt ein.